Stefan
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Praxis für Psychotherapie | |||||||||||||
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MobbingMit dem Thema Mobbing bin ich zum ersten mal Anfang der neunziger Jahre in Berührung gekommen, als ein Lehrer, der von seinen Schülern extrem rücksichtslos und gering schätzend behandelt wurde, sich mit meiner Praxis in Verbindung setzte. Sehr schnell wurde mir deutlich, wie viele Lehrer solchen krank machenden Bedingungen ausgesetzt sind. Diese beunruhigende Feststellung hat mich dazu bewogen, mich intensiv in das Thema Lehrermobbing einzuarbeiten und weiter zu bilden. Während dieser Jahre bin ich zum Ergebnis gekommen, dass es oft gerade empfindsame Menschen mit einem ausgeprägten Bedürfnis nach funktionierenden sozialen Beziehungen sind, die zum Opfer aggressiver Rücksichtslosigkeit werden. Entwickelt sich eine krankheitswertige Symptomatik sind Mobbingopfer in einem bedeutenden Ausmaß auf kompetente Hilfe angewiesen. Um dies leisten zu können, muss ich zunächst die individuelle Belastungsgeschichte des Mobbingopfers kennen lernen. Es ist wichtig, ein Gefühl der Stärke zu vermitteln, Bewältigungsstrategien zu zeigen und Kontrollmöglichkeiten über das Belastungserleben offen zu legen. Dabei geht es mir immer darum individuelle Behandlungskonzepte zu entwickeln, die auf die Persönlichkeit und die besondere Belastungssituation des Betroffenen zugeschnitten sind. Einige Menschen müssen vielleicht die Fähigkeit zurück gewinnen, wieder mit Zuversicht in die Zukunft blicken zu können. Andere müssen erkennen wie man situative Bedingungen kontrollieren kann. Sie müssen lernen, wie man lösungsorientiert denken, sich angemessen zur Wehr setzen und sich selbst kompetent wahrnehmen kann. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass verhaltenstherapeutische Behandlungsansätze die effizientesten Methoden darstellen, um diese Therapieziele zu erreichen. Der Begriff "Mobbing" wurde von dem schwedischen Psychologen und Arzt Prof. H. Leymann geprägt und öffentlich diskutiert. Leymann definiert soziale Beziehungen als von "Mobbing" gekennzeichnet, wenn eine oder mehrere der nachfolgend genannten 45 Handlungen über ein halbes Jahr oder länger und mindestens einmal pro Woche vorkommen:
Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes und nach einer neuen Studie des Landesinstituts für Sozialforschung von NRW (2002), erleben in der Bundesrepublik etwa 5 % der rund 35 Millionen Beschäftigten Mobbing am Arbeitsplatz. Das sind fast 2 Millionen Menschen in Deutschland! Etwa 60 % der Arbeitnehmer, die von sich aus die Kündigung einreichten, geben als Ursache Spannungen am Arbeitsplatz an. Bei einer Befragung sagten 27 % der Beschäftigten, dass ihre Effektivität am Arbeitsplatz durch Mobbing beeinträchtigt wird. Zunehmend sind auch Führungskräfte betroffen, sie stellen ca. 16 % der Mobbingopfer. Psychotherapeutisches BehandlungsangebotAls Psychologischer Psychotherapeut, habe ich mich unter anderem auf Mobbingberatung und -behandlung spezialisiert. Bei der psychotherapeutischen Behandlung von Erkrankungen, die im Zusammenhang mit Mobbing aufgetreten sind, werden die Kosten von den Krankenkasse übernommen. Ich bin sowohl beihilfeberechtigt als auch zugelassen für die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. SeminarangeboteWo Mobbing am Arbeitsplatz besteht oder präventiv verhindert werden soll, können Sie mich konsultieren, um sich direkt in Ihrer Firma beraten zu lassen bzw. dort Seminare zu diesem Thema zu veranstalten. Es besteht ebenso die Möglichkeit einer juristischen Beratung durch einen Rechtsanwalt. Darüber hinaus bieten ich spezielle Coaching-Seminare in den Abteilungen an, in denen bereits Spannungen herrschen. Gemeinsam mit Ihnen werden Lösungsstrategien entwickelt, die Mobbing-Prozesse innerhalb dieser Gruppe aufdecken, bearbeiten und/oder verhindern. Die Kostenerstattung unseres Seminar- und Supervisionsangebots erfolgt durch den Arbeitgeber. Rechtlicher HintergrundUm ihre rechtlichen Interessen zu schätzen, hilft Ihnen ein Rechtsanwalt, der auf diesem Gebiet besondere Erfahrungen und fachliche Kenntnisse vorweisen kann. Auch wenn das deutsche Rechtssystem keine speziellen Hinweise zur Strafbarkeit von Mobbing enthält, oder einen Verweis darauf, daß die Betroffenen zivilrechtliche Schritte in die Wege leiten können, hat doch jeder Mensch im Grundgesetz verankerte Rechte, die ebenfalls als Schutz vor Mobbing Geltung finden können. Wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede oder gar Körperverletzung können deshalb durchaus strafrechtliche Schritte eingeleitet werden. Vor Arbeitsgerichten, Amtsgerichten oder vor Verwaltungsgerichten kann auf Unterlassung geklagt werden. Im Öffentlichen Dienst sind etwa Dienstaufsichtbeschwerden zu erwägen. Das am 1.8.2002 in Kraft getretene "Zweite Gesetz zu Änderung schadensrechtlicher Vorschriften" eröffnet einem Beschäftigten die Möglichkeit, von seinem Arbeitgeber Schmerzensgeld einzuklagen, sofern dieser keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hat, die seine Mitarbeiter vor derartigen Übergriffen schützen. Absehen vom Anspruch auf Schmerzensgeld steht Mobbingopfern ferner ebenfalls ein Anspruch auf Schadenersatz zu. |