Stefan
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Praxis für Psychotherapie |
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Die KostenfrageAuf der Grundlage des neu geschaffenen Psychotherapeutengesetzes, das seit 1999 in Kraft getreten ist, sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Psychotherapien bei kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten zu finanzieren. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist die Anerkennung der Symptomatik als Krankheit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB V), in dem alle Rechtsgrundlagen festgelegt sind. So übernehmen die Krankenkassen zum Beispiel auch sämtliche Kosten die bei der Behandlung von Erkrankungen entstehen die durch Mobbing verursacht wurden. Allerdings bezahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur so genannte "Richtlinientherapien", deren Wirksamkeit Wissenschaftlich überprüft wurden. Im Moment handelt es sich dabei um die Psychoanalyse, die tiefenpsychologisch fundierte Therapie und die Verhaltenstherapie. Als kassenzugelasener Psychologischer Psychotherapeut und im Arztregister eingetragen, rechne ich über die Versicherungskarte ab, in diesem Fall ist zur Zeit keine Zuzahlung notwendig. Bei freiwillig Versicherten gibt es die Möglichkeit der so genannten "Kostenerstattung"; sollte Sie dies betreffen, empfehle ich Ihnen, diese zusätzliche Möglichkeit mit mir bzw. Ihrem Psychotherapeuten zu besprechen. Einzige Ausnahme stellt die Praxisgebühr da, die einmal im Quartal fällig wird und von mir für Ihre GKV einbehalten werden muss. Eine Überweisung oder die Praxisgebühr wird mit jedem neuen Quartal fällig. Haben Sie die Praxisgebühr bei mir bzw. bei einem anderen Psychotherapeut bezahlt müssen Sie z. B. beim Allgemeinmediziner keine Praxisgebühr zahlen. Als Versicherter einer Privatkasse kommt es auf den Vertrag an, den Sie mit dem Versicherer abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich während der probatorischen Sitzungen danach, ob Ihre private Krankenversicherung Psychotherapiekosten übernimmt. Die Kostenübernahme erfolgt hier auf Rechnung, wobei sich der Honorarsatz an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten orientiert. Da es recht unterschiedliche Versicherungstarife zwischen den einzelnen privaten Krankenversicherungen gibt, werden die Kosten der Psychotherapie nach Eingabe der Rechnung entweder vollständig oder teilweise erstattet. Es besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommenssteuer abzusetzen. Als Selbstzahler bleiben Sie von allen Formalitäten
verschont. Sie
unterliegen bei der Wahl der Therapiemethode keinerlei
Beschränkungen. Die Honorierung orientiert sich an der
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). |